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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I.
Allgemeines – Geltungsbereich

1.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Lieferungen und Leistungen und zwar auch für alle künftigen Geschäfte.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

II.
Preise und Zahlungsbedingungen

1.
Alle Preise sind Netto-Preise, denen die zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen mit 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen oder netto innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

III.
Lieferzeit

1.
Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen (z.B. Leistungen einer vereinbarten Anzahlung) erfüllt hat.
2. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt, dass wir unsererseits von unseren Vorlieferanten rechtzeitig beliefert werden. Ist das nicht der Fall, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Ist die Lieferung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
3. Wir Haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. In diesem Falle ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, üblicherweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal auf 5 % des Lieferwertes.

IV.
Stornierung

Die Stornierung eines Auftrages setzt unsere Zustimmung voraus. Wir sind berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Gesamtauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

V.
Eigentumsvorbehalt

1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, auch wenn diese durch uns oder durch Dritte mit einem Grundstück fest verbunden oder mit anderen Gegenständen zu einer neuen Sache miteinander verbunden worden sind. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages ein-schließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder andere Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache roh oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde bleibt auch nach Abtretung vorläufig zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Unsere Befugnisse, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
3. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenstanden im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insofern freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VI.
Gewährleistung

1.
Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Lieferung durch die Bundesbahn oder Spediteure können etwaige Beschädigungen oder fehlende einzelne Teile nur berücksichtigt werden, wenn diese von der Bahn oder dem Spediteur schriftlich bescheinigt worden sind und uns diese Unterlagen im Original zur Verfügung gestellt werden.
2. Im Hinblick darauf, dass es sich um Naturprodukte handelt, können Abweichungen in Form und Farbe - insbesondere bei Folgelieferungen - auftreten. Diese stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt bei einer Abweichung von Mustern, die dem Kunden überlassen worden sind.
3. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden infolge unsachgemäßen Einbaus seitens unseres Kunden, der Missachtung der Einbau- oder Pflegeanleitung infolge farblicher Veränderungen aufgrund von Witterungseinflüssen.
4. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge kann der Kunde als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Ist letzteres für uns nur mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand möglich, sind wir allerdings berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder nur Teile auszutauschen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil eine berechtigte Mängelrüge innerhalb zumutbarer Frist nicht erledigt wird oder ein Mangel auch nach 3 Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt worden ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Ist der Kunde ein Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist 24 Monate. Sie bestimmt sich jeweils ab der Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Vll.
Gerichtsstand - Erfüllungsort

1.
Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Düsseldorf. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Michael Renk • Elsa-Brändström-Str. 44 • 40595 Düsseldorf